Eine Systemische Therapie selbst zu bezahlen, kann Vorteile haben:
Termine sind in der Regel kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand möglich; die Wartezeit beträgt häufig nicht länger als zwei Wochen.
Häufigkeit und Dauer der Gespräche sind frei wählbar. Sie sind an kein Reglement gebunden. Wie viele Gespräche Sie in Anspruch nehmen und in welchen Abständen entscheiden Sie selbst. Die Termine werden nach Ihrem Bedarf vereinbart und können in unregelmäßigen Abständen stattfinden. Nach vorheriger Absprache können Sie auch Anderthalb- oder Doppelstunden in Anspruch nehmen.
Die Kosten sind als Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Da psychische Probleme und Symptome eher als Ergebnis eines gestörten Systems und weniger als Pathologie/Krankheit der Person angesehen werden, verzichtet die Systemische Therapie auf den klassischen Störungsbegriff und somit auch auf Diagnosen. Es gibt daher auch keine Diagnosehinterlegung bei der Krankenkasse. D.h. Sie werden dort nicht als „psychisch erkrankt“ bzw. „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Dies wiederum kann finanzielle Vorteile haben, wenn Sie eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung abschließen oder in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchten, da Risikozuschläge aufgrund von Psychotherapie entfallen.
Auch bei einer anstehenden Verbeamtung (Lehramt, Bundeswehr, Justiz, Polizei und Kriminaldienst, etc.) kann es Vorteile haben, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Im Unterschied zu einer von der Kasse erstatteten Psychotherapie findet keine Dokumentation mit Diagnosehinterlegung statt, auf die der Amtsarzt bei einer Schweigepflichtentbindung zugreifen könnte.